Wenn Ihnen dieser Newsletter nicht korrekt angezeigt wird, klicken Sie bitte hier!
Sehr geehrte Damen und Herren,

Sehr geehrte Damen und Herren,

In Ihrem aktuellen Newsletter

  • erfahren Sie, wie Sie mit der Sprintus App und der Sprintus ERA Serie Ihren Maschinenpark digitalisieren
  • was das neue Verpackungsgesetz für Einweg- und Mehrwegverpackungen in der Gastronomie für Sie bedeutet

Ihr Ranft Team

Die SPRiNTUS ERA Serie

Das Flottenmanagement des ERA PRO
Das browserbasierte Flottenmanagement von SPRiNTUS ermöglicht Ihnen alle ERA PRO Trockensauger durch eine Zentralverwaltung jederzeit im Blick zu haben. Alle grundlegenden Informationen zu Ihrem ERA PRO werden in der Gesamtübersicht kompakt dargestellt. Sie können für jeden ERA PRO relevante Daten, wie zum Beispiel den Standort, Objektnamen, Anwender und weiteres abrufen.
Im Webportal werden alle Daten mit der Synchronisation über die SPRiNTUS APP in Echtzeit für Sie angezeigt. In der Detailansicht haben Sie Zugriff auf alle relevanten Reports und Berichte zu Ihren ERA PRO. Das hilft Ihnen dabei, die richtigen Entscheidungen zu treffen und Ihre Flotte in einem optimalen Betriebszustand zu halten. Auch weiteres in Ihrem ERA PRO befindliches Reinigungsequipment kann zentral über das Webportal angelegt und verwaltet werden.

Mehr erfahren
Das neue Verpackungsgesetz für Essen zum Mitnehmen

Das neue Verpackungsgesetz für Essen zum Mitnehmen

Mehrwegbehälter zum Mitnehmen sollen künftig zu geringerem Rohstoffverbrauch, zu Abfallvermeidung und somit zu mehr Schonung der Umwelt führen. Neben Einwegverpackungen sind ab 2023 Gastronomiebetriebe verpflichtet auch Mehrwegverpackungen für Essen und Getränke anzubieten.
Eine Sonderreglung gilt für kleinere Betriebe mit maximal fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche. Sie sollen trotzdem ihre Kundschaft deutlich darauf hinweisen, dass diese in mitgebrachten Behältern ihre Speisen und Getränke abfüllen lassen können.

Bekannt ist, dass seit dem 3. Juli 2021 Herstellung und Handel mit Wegwerfprodukten aus Plastik, wie Einwegbesteck und -tellern, Wattestäbchen, Strohhalmen und Rührstäbchen, EU-weit verboten sind. Das gilt ebenso für To-Go-Becher und Einweg-Lebensmittelbehälter aus Styropor.

Pfandpflicht für Getränkebehältnisse
Seit Anfang diesen Jahres sind alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff pfandpflichtig, sowie auch alle Getränkedosen.
Das sorgt dafür, dass die Pfandflaschen für die Wiederverwendung genutzt werden können, daraus lassen sich neue Flaschen oder Textilien herstellen.
Für Plastikflaschen mit Milchgetränken gilt eine Übergangsfrist bis 2024.
Pfandfreie Einweg-Getränkeflaschen sind bisher Nischenprodukte für Apfelwein, Cider oder Energydrinks, zudem Milch, Wein, Spirituosen, Frucht- und Gemüsesäfte. Zum jetzigen Zeitpunkt wird auf Einweg-Getränkeflaschen von Bier, Mineralwasser, Erfrischungsgetränken und alkoholhaltigen Mischgetränken grundsätzlich ein Pfand von 25 Cent erhoben.

Mehr erfahren

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Tel.: 0731 77283, E-Mail: info@ranft-neu-ulm.de
Roland Ranft e.K.
Messerschmittstr. 47
89231 Neu-Ulm

Tel.: +49 731 77 283
Fax: +49 731 72 4309

E-Mail: info@ranft-neu-ulm.de

> Hinweise zum Datenschutz
> Impressum

> Newsletter abbestellen und Daten löschen



Amtsgericht-Registergericht Memmingen: HRA 123 25
USt.-Id.Nr. DE 314868365, Geschäftsführer: Steffen Ranft